Die außergerichtliche Vertretung umfasst alle Tätigkeiten, die nichts mit einem Gerichtsverfahren zu tun haben. Im Sozialrecht beispielsweise eine Anhörung im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruchsverfahren gegen einen rentenablehnenden Bescheid.
Die Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Je nach Umfang der Tätigkeit können Vergütungsvereinbarungen hinsichtlich einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung notwendig werden, um den Arbeits- und Zeitaufwand angemessen zu vergüten. Hier kann beispielsweise ein Pauschalbetrag oder die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) vereinbart werden.